Der Marburger Bund in den Kammern

In Baden-Württemberg gibt es vier Bezirksärztekammern in Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg, angelehnt an die Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg. Die Bezirksärztekammern sind für das operative Geschäft der ärztlichen Selbstverwaltung auf Bezirksebene verantwortlich und somit erster Ansprechpartner für die Ärztinnen und Ärzte. Zum operativen Geschäft gehören beispielsweise die Ausgabe des Arztausweises und eHBA, die Beantwortung von Fragen zur Weiterbildung und Weiterbildungsbefugnissen, Fortbildungsangebote, rechtliche Beratung sowie die Verwaltung von Meldedaten.

Jede Bezirksärztekammer hat eine Vertreterversammlung und einen Vorstand. Sie kann einen Haushaltsausschuss sowie weitere spezifische Ausschüsse einsetzen, die entsprechenden Themenbereiche zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

Alle wahlberechtigten Mitglieder des Marburger Bunds Baden-Württemberg können sich bei den Ärztekammerwahlen als Kandidatin oder Kandidat aufstellen lassen. Die Kammermitglieder, darunter auch alle Mitglieder des Marburger Bunds, wählen die zukünftigen Mitglieder der Vertreterversammlungen auf Bezirksebene. Die Wahl findet vom 12. November bis 27. November 2026 statt.

Viele Delegierte des Marburger Bundes sind bereits jetzt in den Gremien der Ärztekammern aktiv – wir wollen dieses Engagement noch weiter ausbauen und brauchen dafür Ihre Unterstützung! Machen Sie mit und kandidieren Sie bei der Kammerwahl für den Marburger Bund!

Unsere Themen:

Gute Weiterbildung ermöglichen

Bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf

Entlastung von nicht-ärztlichen Tätigkeiten

Ärztegesundheit stärken

Anzahl unbefristeter Verträge erhöhen

Mehr Zeit für Patienten: DRG-System weiterentwickeln

Lehre aus der Corona-Pandemie: Beschaffung krisenfest machen

Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben

Zahl der Medizinstudienplätze deutlich erhöhen

Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken

Fragen zur Kandidatur

Was bedeutet es, wenn ich mich für den Marburger Bund bei der Kammerwahl aufstellen lasse?

Wenn Sie kandidieren, dann erscheinen Sie auf dem Stimmzettel für die Kammerwahl im November 2026. Wenn Sie dann genug Stimmen der Kammermitglieder auf sich vereinen können, dann sind Sie als Delegierte*r in die Vertreterversammlung („das Parlament“) Ihrer Bezirksärztekammer gewählt. Dies ist ein Ehrenamt, kein Nebenjob, und muss daher auch von niemandem genehmigt werden. Es gibt dafür kein Gehalt, aber eine Aufwandsentschädigung für die aufgewendete Zeit.

Was bedeutet es, wenn ich als Delegierte*r für die Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer gewählt werde?

Die (regulären) Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern tagen üblicherweise einmal pro Jahr, in der Regel in der ersten Novemberhälfte. In diesen Sitzungen berichtet hauptsächlich der Vorstand über die geleistete Arbeit, der Haushalt wird verabschiedet und es werden aktuelle Themen diskutiert. Die Legislaturperiode dauert vier Jahre.

Im ersten Jahr der Legislaturperiode gibt es zusätzlich je eine sogenannte konstituierende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammern: Diese finden in den jeweiligen Bezirken (Nordwürttemberg, Nordbaden, Südwürttemberg, Südbaden) jeweils am Freitag, den 6. Februar 2027, statt. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer findet am 27. Februar 2027 statt.

In diesen konstituierenden Vertreterversammlungen werden der Vorstand, die Ausschüsse, die Delegierten für die Landesärztekammer und die Delegierten zum Deutschen Ärztetag gewählt. Hier werden also die Weichen gestellt für die Besetzung der verschiedenen Gremien auf den verschiedenen Ebenen (im Bezirk, im Land und im Bund). Außerdem werden auf späteren Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern die Vertreter*innen der Vertreterversammlung der Versorgungsanstalt, unserer gemeinsamen Altersversorgung, bestimmt.

Wie viel Aufwand ist mit diesem Amt verbunden?

Das Amt als Delegierte*r in den Bezirksärztekammern ist kein großer Zeitaufwand. Mit Ihrem Engagement können Sie aber viel bewirken und dafür sorgen, dass die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg in diesen wichtigen Gremien vertreten werden!

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Landesärztekammer ist die berufsständische Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte in einem Bundesland und eine Körperschaft öffentlichen Rechts. In Baden-Württemberg gibt es eine Landesärztekammer und vier Bezirksärztekammern. Die Landesärztekammer ist für das politische Umfeld und die Mitgestaltung der Gesundheits- und Berufspolitik sowie landesweite berufliche Regelungen zuständig. Die Bezirkskammern Nordwürttemberg, Südwürttemberg, Nordbaden, Südbaden sind für das operative Geschäft vor Ort zuständig und erster Ansprechpartner für die Ärztinnen und Ärzte.

Alle Ärztinnen und Ärzte, die in Baden-Württemberg arbeiten oder, wenn sie nicht berufstätig sind, hier ihren Wohnsitz haben, sind Pflichtmitglieder in der Landesärztekammer.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg vertritt mehr als 76.000 Ärztinnen und Ärzte. Davon bilden die angestellten Kolleginnen und Kollegen den größten Anteil an Pflichtmitgliedern. Der Marburger Bund möchte Ihre Stimme gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit stärken und sich gemeinsam mit Ihnen für bessere Weiterbildungs- und Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich einsetzen.