Erforderliche Fachkunden Strahlenschutz angepasst

Neuerungen für Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung

Aus der Ärzteschaft erhielten ehrenamtlich Aktive in den Bezirksärztekammern Hinweise, dass beim Thema Fachkunden Strahlenschutz Anpassungsbedarf besteht, da die Mindestweiterbildungszeit zum Erwerb der Fachkunde länger veranschlagt war, als die Gesamtweiterbildungszeit im ärztlichen Teil. Die Hinweise wurden aufgegriffen, das Problem erkannt und in den entsprechenden Gremien der Ärztekammer kurzfristig gelöst.

Für die Weiterbildungsordnung 2020 gilt, dass in mehreren Fachgebieten der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz fester Bestandteil der ärztlichen Weiterbildung und damit Voraussetzung für die Zulassung zur Facharztprüfung ist. Im Dezember letzten Jahres wurden die den Fachgebieten zugeordneten Fachkunden im Strahlenschutz nochmals angepasst. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sollten daher unbedingt überprüfen, welche Fachkunden im Strahlenschutz für ihr Fachgebiet zwingend erforderlich sind. Für den Erwerb der Fachkunde Strahlenschutz sind laut Ärztekammer ein Grundkurs sowie ein Spezialkurs erforderlich. Zentral ist, dass die Kurse entsprechend frühzeitig eingeplant werden, da diese erst nach Abschluss des Grundkurses zählen. Durch eine frühzeitige Einplanung können etwaige Verzögerungen der der Prüfungszulassung vermieden werden.

„Mit Verabschiedung der Weiterbildungsordnung 2020 wurde der Strahlenschutz als Handlungskompetenz in zahlreichen Fachgebieten verpflichtend eingeführt. Der Weiterbildungsausschuss der Landesärztekammer hat in Einvernehmen mit den Bezirksärztekammern diese Regelungen der ärztlichen Realität entsprechend angepasst und konkretisiert. Hinsichtlich der Weiterbildungszeit wurde damit eine realistische Anpassung durchgeführt.“, so Carsten Mohrhardt, 1. Bezirksvorsitzender des Marburger Bundes Nordbaden. Benjamin Breckwoldt, 1. Bezirksvorsitzender des Marburger Bundes Südwürttemberg ergänzte: „Die Anpassungen beim Strahlenschutz zeigen, wie wichtig der ehrenamtliche Einsatz von Ärztinnen und Ärzten in den Gremien der Kammer ist und es sich lohnt, die Möglichkeiten, die in der ärztlichen Selbstverwaltung stecken, auch tatsächlich zu nutzen!“

Um welche Fachgebiete es sich handelt ist hier zu lesen.

Weiterführende Informationen zur Fachkunde Strahlenschutz und zur Prüfungsanmeldung gibt es bei der Ärztekammer:

Fachkunde Strahlenschutz

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